Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 194/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Zum Blinken bei abknickender Vorfahrt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten Fahrzeugs bei abknickender Vorfahrt und Vorfahrtverletzung des wartepflichtigen Fahrzeugs
- RA Kotz
Vorfahrtsverletzung im Kreuzungsbereich - Haftungsverteilung
- Judicialis
ZPO § 287; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 546; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 3; ; StVG § 18 Abs. 1; ; PflVG § 3; ; StVO § 8 Abs. 2; ; StVO § 8 Abs. 2 S. 2; ; StVO § 9 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten Fahrzeugs bei abknickender Vorfahrt und Vorfahrtverletzung des wartepflichtigen Fahrzeugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 15.08.2008 - 17 O 176/08
- OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 194/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05
Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 194/08
Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände einzustellen (vgl. BGH NJW 2007, S. 506;… KG NZV 1999, S. 512;… NZV 2003, S. 291;… Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 17 StVG, Rn. 5 m. w. N.). - BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95
Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 194/08
Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er für die nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, S. 231). - BGH, 16.11.1965 - VI ZR 137/64
Haftungsverteilung bei Kollision entgegen kommender Fahrzeuge bei abknickender …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 194/08
Zwar ist derjenige, der der abknickenden Vorfahrtsstraße weiter folgen will, verpflichtet, seine Fahrtrichtungsänderung durch Setzen des Blinkers anzuzeigen (BGH NJW 1966, S. 108, OLG Hamm VRS 51, S. 141;… Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 8 StVO, Rn. 43), ein Verstoß hiergegen begründet jedoch - im Regelfall - allein eine Mithaftung des grundsätzlich weiterhin Vorfahrtberechtigten (…vgl. OLG Düsseldorf VersR 1977, S. 841;… OLG Stuttgart VersR 1980, S. 342;… Hentschel/ König/Dauer, a. a. O.;… bereits nicht vergleichbar mit der vorliegenden Fallgestaltung ist die der Entscheidung des LG Rostock in DAR 2001, S. 227 zugrunde liegende Konstellation; dort hatte der Vorfahrtberechtigte eine Fahrtrichtungsänderung angezeigt, war aber gleichwohl geradeaus weitergefahren; der Unfallgegner durfte in diesem Fall davon ausgehen, dass der Vorfahrtberechtigte den späteren Kollisionspunkt überhaupt nicht erreichen werde; beim Unterlassen des Blinkens hat der Unfallgegner jedoch immer in Rechnung zu stellen, dass dieses verspätet nachgeholt wird oder auch einfach vergessen wurde).
- KG, 11.02.2002 - 12 U 117/01
Haftungsverteilung von 50:50 nach einem Linksabbiegerunfall auf einer mit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 194/08
Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände einzustellen (…vgl. BGH NJW 2007, S. 506;… KG NZV 1999, S. 512; NZV 2003, S. 291;… Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 17 StVG, Rn. 5 m. w. N.). - KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/98
Schadensteilung bei strittigem Abbiegepfeil (Aufgabe der bisherigen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 194/08
Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände einzustellen (…vgl. BGH NJW 2007, S. 506; KG NZV 1999, S. 512;… NZV 2003, S. 291;… Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 17 StVG, Rn. 5 m. w. N.). - OLG Stuttgart, 19.12.1978 - 11 U 112/78
Haftungsverteilung bei einem Unfall bei abknickender Vorfahrt; Höhe des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 194/08
Zwar ist derjenige, der der abknickenden Vorfahrtsstraße weiter folgen will, verpflichtet, seine Fahrtrichtungsänderung durch Setzen des Blinkers anzuzeigen (…BGH NJW 1966, S. 108, OLG Hamm VRS 51, S. 141;… Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 8 StVO, Rn. 43), ein Verstoß hiergegen begründet jedoch - im Regelfall - allein eine Mithaftung des grundsätzlich weiterhin Vorfahrtberechtigten (…vgl. OLG Düsseldorf VersR 1977, S. 841; OLG Stuttgart VersR 1980, S. 342;… Hentschel/ König/Dauer, a. a. O.;… bereits nicht vergleichbar mit der vorliegenden Fallgestaltung ist die der Entscheidung des LG Rostock in DAR 2001, S. 227 zugrunde liegende Konstellation; dort hatte der Vorfahrtberechtigte eine Fahrtrichtungsänderung angezeigt, war aber gleichwohl geradeaus weitergefahren; der Unfallgegner durfte in diesem Fall davon ausgehen, dass der Vorfahrtberechtigte den späteren Kollisionspunkt überhaupt nicht erreichen werde; beim Unterlassen des Blinkens hat der Unfallgegner jedoch immer in Rechnung zu stellen, dass dieses verspätet nachgeholt wird oder auch einfach vergessen wurde). - LG Rostock, 25.01.2001 - 1 S 184/00
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigtem Abbiegevorgang des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 194/08
Zwar ist derjenige, der der abknickenden Vorfahrtsstraße weiter folgen will, verpflichtet, seine Fahrtrichtungsänderung durch Setzen des Blinkers anzuzeigen (…BGH NJW 1966, S. 108, OLG Hamm VRS 51, S. 141;… Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 8 StVO, Rn. 43), ein Verstoß hiergegen begründet jedoch - im Regelfall - allein eine Mithaftung des grundsätzlich weiterhin Vorfahrtberechtigten (…vgl. OLG Düsseldorf VersR 1977, S. 841;… OLG Stuttgart VersR 1980, S. 342;… Hentschel/ König/Dauer, a. a. O.; bereits nicht vergleichbar mit der vorliegenden Fallgestaltung ist die der Entscheidung des LG Rostock in DAR 2001, S. 227 zugrunde liegende Konstellation; dort hatte der Vorfahrtberechtigte eine Fahrtrichtungsänderung angezeigt, war aber gleichwohl geradeaus weitergefahren; der Unfallgegner durfte in diesem Fall davon ausgehen, dass der Vorfahrtberechtigte den späteren Kollisionspunkt überhaupt nicht erreichen werde; beim Unterlassen des Blinkens hat der Unfallgegner jedoch immer in Rechnung zu stellen, dass dieses verspätet nachgeholt wird oder auch einfach vergessen wurde).
- AG Pasewalk, 26.11.2009 - 3 C 122/08
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtsrecht des Linksabbiegers in der …
Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt allenfalls zu einer Mithaftung des Abbiegenden bei weiterhin bestehen bleibender Vorfahrtsberechtigung (Brandenburgisches OLG, Urteil v. 02.04.2009, Az. 12 U 194/08). - AG Gladbeck, 18.11.2014 - 11 C 359/14
Verkehrsunfall - Haftungsquote bei Kollision auf einem Parkplatz